AGB für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robert Matzke Gerüsthandel

für den nicht-kaufmännischen Verkehr (Verkäufer ist Unternehmer und Käufer ist Verbraucher)               Stand Februar 2017

           § 1  Geltungsbereich

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit uns und Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Für Unternehmer gilt diese Klausel nicht. Für die nachfolgenden Bestimmungen wird zwischen paketversandfähiger und Speditions-Ware unterschieden. Im Rahmen der Artikelbeschreibung sowie im Bestellvorgang wird bereits darauf hingewiesen, ob es sich um Speditions-Ware handelt.

       § 2  Angebot und Vertragsabschluss

(2.1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die auf unseren Internetseiten und in sonstiger Werbung aufgeführten Waren stellen kein uns bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer eine Bestellung vorzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Käuferbestellungen von uns schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Die Bestellung kann auch konkludent durch Lieferung oder Übergabe der bestellten Artikel angenommen werden. Der Lieferschein bzw. die Handelsrechnung gelten dann als Auftragsbestätigung. Die Entgegennahme einer fernmündlichen oder elektronisch übermittelten Bestellung stellt keine Annahme unsererseits dar.

(2.2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

           § 3a  Widerrufsrecht für Verbraucher bei paketversandfähiger Ware:

(3a.1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Robert Matzke Gerüsthandel

Lise-Meitner Str. 11

64683 Einhausen

Email: info@geruestexperten.de

Tel.: +49 (0) 6251 – 8698420

Fax: +49 (0) 3222 – 4071036

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder fernmündlich ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück

 

An

Robert Matzke Gerüsthandel

Lise-Meitner-Str. 11

64683 Einhausen

 

info@geruestexperten.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren :

…………………………………………………………..

 

…………………………………………………………..

 

Bestellt am (                 ) / erhalten am (                )

Datum                               Datum

 

Name des/der Verbraucher(s)     ……………………………………………

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) ……………………………………………

 

Datum                                           ……………………………………………

 

 

………………………………………………..

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei schriftlichem Widerruf)

 

(*) Unzutreffendes streichen.

(3a.2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3a.3) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn wir haben Ihnen angeboten die Waren abzuholen oder es versäumt Sie bei Vertragsabschluss von dieser gesetzlichen Pflicht zu unterrichten. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

(3a.4) Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die individuell nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

   

           § 3b  Widerrufsrecht für Verbraucher bei gelieferter Speditions-Ware:

(3b.1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Robert Matzke Gerüsthandel

Lise-Meitner Str. 11

64683 Einhausen

Email: info@geruestexperten.de

Tel.: +49 (0) 6251 – 8698420

Fax: +49 (0) 3222 – 4071036

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder fernmündlich ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück

 

An

Robert Matzke Gerüsthandel

Lise-Meitner-Str. 11

64683 Einhausen

 

info@geruestexperten.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren :

…………………………………………………………..

 

…………………………………………………………..

 

Bestellt am (                 ) / erhalten am (                )

Datum                               Datum

 

Name des/der Verbraucher(s)     ……………………………………………

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) ……………………………………………

 

Datum                                           ……………………………………………

 

 

………………………………………………..

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei schriftlichem Widerruf)

 

(*) Unzutreffendes streichen.

(3b.2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3b.3) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens 750,- Euro geschätzt. Je nach Produkt / Warengruppe können für eine Rücksendung ungefähr folgende Kosten entstehen:

  • 100,00 € bis 349,00 € bei Versand Sperrgut (z.B Gerüstteile bis 2,20 m Länge bis 1.000 kg)
  • 350,00 € bis 499,00 € bei Versand Sperrgut (z.B. Leitern, Gerüstteile bis 3,00m Länge, bis 2.500 kg)
  • 500,00 € bis 749,00 € bei Versand Sperrgut (z.B. Leitern, Gerüstteile bis 6,00m Länge bis 3.500kg)
  • 750,00 € bei Versand Sperrgut (z.B. Fassadengerüstteile bis 10.000 kg)

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

(3b.4) Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die individuell nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

    § 4  Preise, Zahlungsbedingungen

(4.1)  In unseren Preisen ist soweit nichts anderes angegeben die Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe enthalten. Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet.

(4.2) Der Kaufpreis ist soweit nicht anderes angegeben per Vorkasse (Überweisung auf unser Konto, PayPal-Zahlung) oder bei Abholung durch Bar-, EC-Karten-Zahlung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises hat ohne Abzug zu erfolgen; Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(4.3)  Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für Überziehungskredite unserer Hausbank zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 v.H. über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.  Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, haben Sie die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(4.4)  Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festge-stellt oder unbestritten sind und wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Nach vorherigem fruchtlosen Ablauf einer dem Käufer gesetzten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder bei Verzug des Käufers die Wegschaffung der Ware zu untersagen.

           § 5  Lieferfristen, Liefertermine

 

(5.1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(5.2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

(5.3) Der Käufer kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefer-termin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nach-frist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

(5.4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(5.5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

           § 6  Höhere Gewalt und sonstige Lieferbedingungen

 

(6.1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Rohstoffmangel, Feuer, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, den Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten.

           § 7  Eigentumsvorbehalt

 

(7.1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

(7.2) Der Käufer verpflichtet sich, das in seinem Besitz befindliche Gerüstmaterial während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Zugriffe Dritter, insbesondere anstehende  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Beschädigungen oder der Untergang der Ware sind uns ebenso unverzüglich mitzuteilen wie ein Wechsel des unmittelbaren Besitzes an der Ware sowie Änderungen in der Anschrift des Käufers. Soweit keine abweichende gesetzliche Regelung entgegensteht, hat der Käufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die uns durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

(7.3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

           § 8   Versand, Gefahrenübergang, Teillieferung

 

(8.1)  Alle von uns verkauften Waren sind grundsätzlich vom Käufer selber abzuholen. Vertragsgemäß versandfertige Ware muss unverzüglich abgeholt werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu 
lagern.

(8.2)   Wurde die kostenpflichtige Lieferung der Ware vereinbart, hat der Käufer sämtliche Kosten des Versands inklusive des erforderlichen Versandmaterial zu tragen. Die geschuldete Lieferung beinhaltet nur die Anlieferung bis zur vom Käufer angegebenen Lieferadresse ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrenen Anfuhrstraße. Es wird ausdrücklich keine Lieferung „frei Bordstein-kante“ o.ä. vereinbart. Gelieferte Ware muss innerhalb einer Stunde fachgerecht vom Käufer auf seine Kosten entladen werden. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist.

(8.3)  Das Material wird in der Regel unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Bei verpackt ge-liefertem Material übernimmt der Käufer die Verpflichtung des Auspackens und der Entsorgung der Ver-packung auf seine Kosten.                              .

(8.4)  Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks und unabhängig davon ob wir versenden, der Käufer abholt ob wir oder der Käufer Dritte beauftragen und unabhängig davon ob frachtfrei, unfrei oder gegen Kostenpauschale versandt wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme des Materials, bei allen Geschäften auf den Käufer über.                                    .

(8.5)  Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Übergabe oder soweit dieser aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft über.

(8.6)  Bei Vorliegen von Mängeln an Liefergegenständen sind sie gleichwohl von dem Käufer unbeschadet etwaiger Rechte entgegenzunehmen, sofern wir sie nicht grobfahrlässig verursacht haben.

(8.7) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Der Käufer kann nur vom Vertrag zurücktreten wenn er fristgemäß schriftlich mitteilt, dass er an der Teillieferung kein Interesse hat.

(8.8)  Versicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen.

           § 9   Mängelrüge und Gewährleistung

 

Für Sach- und Rechtsmängel haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

(9.1) Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Käufer muss gelieferte Ware auf offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falsch-lieferungen mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit überprüfen. Die hierbei feststellbaren Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(9.2)  Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Bei zu unrecht erhobener Mängelrüge trägt der Käufer alle uns entstandenen Kosten.

(9.3) Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge hat der Käufer die Wahl, ob wir mangelhafte Ware zurück-nehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Waren liefern oder stattdessen nachbessern sollen. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

(9.4)  Kommen wir der Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflicht mehrfach nicht fristgerecht oder vertragsgemäß nach, steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu. Darüberhinaus stehen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.

(9.5)  Das Recht des Käufers, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, verjährt beim Verkauf neuer Artikel nach zwei Jahren ab Übergabe an den Käufer.

(9.6)  Bei gebrauchten Waren entspricht der jeweilige Zustand der vertragsgemäßen Beschaffenheit. Der der Dauer der Nutzung entsprechende Verschleiß, etwaige Abnutzungen oder nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit  begründen keine Mängelansprüche. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Käufer.

            § 10  Allgemeine Haftungsbeschränkung

 

(10.1)  Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

(10.2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

(10.3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(10.4)  Jegliche Haftung unsererseits für Schäden und Folgeschäden entfällt, wenn die gelieferte Ware nicht sach- und fachgerecht gelagert und verarbeitet oder benutzt wird, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass ein Schaden nicht auf eine nicht sach- und fachgerechte Lagerung, Verarbeitung oder Benutzung zurückzuführen ist. Zur sach- und fachgerechten Lagerung gehört beispielsweise bei Holzmaterialien deren Belüftung; ein sach- und fachgerechter Umgang mit den Waren erfordert beim Auf- und Abbau von Gerüsten die Beachtung aller vorgeschriebenen Regeln der Technik einschließlich der DIN-Normen und Einhaltung aller Zulassungsvorschriften und statischen Vorgaben. Angaben zu einer Zertifizierung oder Zulassung entbinden den Käufer nicht von seiner Pflicht als Verwender sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen an Konstruktion, Statik, Verwendungs- oder Einsatz-zwecken kundig zu machen.

           § 11  Bildhafte oder skizzenartige Darstellungen, Angaben zu Konstruktion und Einsatz

(11.1)  Bildhafte oder skizzenartige Darstellungen zur möglichen oder tatsächlichen Verwendung unserer Waren sind lediglich Konfigurationsbeispiele und dienen nur zur Veranschaulichung der Einsatzmöglich-keiten. Ihnen kommt keinerlei rechtsverbindliche Zusicherung bezüglich Art, möglicher oder zulässigerEinsatz- oder Nutzungsweise zu.

(11.2) Angaben zu Konstruktion und Einsatz entbinden den Verwender nicht von seiner Pflicht sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen an Konstruktion, Aufbau, Planung, Sicherung, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzwecke zu informieren und die für die konkrete Verwendung einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen, einzuhalten oder zu beachten. Maßgeblich sind die Fachregeln für den Gerüstbau, die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Gerüstplanung, -erstellung und -ausführung, bauaufsichtsrechtliche oder bauordnungsrechtlichen Regeln, die Regeln zur Arbeits- und Betriebssicherheit unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungs-vorschriften.

(11.3) Auch bei passgenauer Kompatibilität unterscheiden sich die einzelnen Produkte der Gerüsthersteller stets in Konstruktion, Material und Herstellungsverfahren von Produkten anderer Hersteller. Es obliegt dem Verwender die jeweils gültige Aufbau- und Verwendungsanleitung unter Beachtung der bauaufsichtlichen Zulassung und Mischzulassung zu überprüfen. Bei system-fremder oder gemischter Verwendung von kompatiblen  Gerüstteilen verschiedener Hersteller wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

           § 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(12.1)  Erfüllungsort ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz Einhausen oder das jeweilige Auslieferungslager. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz erstinstanzlich sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht Bensheim. Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(12.2)  Sollte sich ein Teil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen als unwirksam oder nichtig erweisen, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder nichtige Bestimmung ist so zu ersetzen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Sicherungszweck erreicht wird.